Steuererklärung vom Steuerberater

Sicherheit in der Einkommensteuer durch erfahrene Experten.

Steuererklärung vom Steuerberater

Sicherheit in der Einkommensteuer
durch erfahrene Experten.

Kompetente Steuerberater für Ihre Steuererklärung

Die Einkommensteuererklärung ist für die meisten in Deutschland lebenden Menschen Jahr für Jahr ein fester Bestandteil bei der persönlichen Finanzplanung. Doch viele steuerpflichtige Einzelpersonen, Ehepaare und Familien lassen steuerliche Chancen ungenutzt verstreichen und verschenken bei ihrer Einkommensteuererklärung leichtfertig Möglichkeiten, Steuern zu sparen.

Geben Sie Ihre Steuererklärung in professionelle Hände und profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Erfahrung.

Ihre Vorteile bei Mock-Steuerberatung

Mann bereitet seine Einkommensteuererklärung vor.
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30 Jahre Praxiserfahrung

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Persönlicher Steuerberater

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Individuelle Beratung

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Vertrauensvolle Zusammenarbeit

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Gute Erreichbarkeit

Finden Sie die ideale Lösung für Ihre Einkommensteuererklärung

Unsere erfahrenen Steuerberater übernehmen für Sie alle Leistungen rund um Ihre Einkommensteuer und sind auf komplexe Steuererklärungen mit individuellem Beratungsbedarf spezialisiert.

Damit Sie genau die Leistungen erhalten, die Sie benötigen, stehen Ihnen neben dem Grundpaket umfangreiche Zusatzleistungen zur Verfügung, die Sie ganz individuell zu Ihrem Paket hinzubuchen können.

Im Grundpaket enthaltene Leistungen:

Grundpaket Buchhaltung vom Steuerberater in Hamburg

Die Zusatzleistungen im Überblick

Für Arbeitnehmer ist die Anlage N zur Einkommensteuererklärung von zentraler Bedeutung. Diese befasst sich im Wesentlichen mit zwei Blöcken: dem Arbeitslohn sowie den Werbungskosten. Viele Arbeitnehmer können mit der Abgabe der Anlage N ihre Steuerlast reduzieren und möglicherweise sogar eine Rückzahlung erreichen. Im Rahmen der Zusatzleistung Anlage N (Arbeitnehmer) ermitteln wir für Sie die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und erstellen die Anlage N zur Einkommensteuererklärung.

Sie sind verheiratet? Sofern Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam veranlagt werden und beide eine entsprechende nichtselbstständige Arbeit ausgeübt haben, müssen Sie auch jeweils beide eine Anlage N mit der Steuererklärung einreichen.

Auf dem Formular Anlage R zur Einkommensteuererklärung sind Rentner und Pensionäre dazu verpflichtet, detaillierte Angaben zu ihren Altersbezügen zu machen. Hier sind insbesondere die Zahlungen von Rentenversicherern, Versorgungswerken, Pensionskassen oder Lebensversicherungen aufzuführen. Aufgrund von Freibeträgen und Steuervergünstigungen müssen jedoch nicht alle Senioren im Ergebnis auch wirklich Steuern zahlen. Im Rahmen der Zusatzleistung Anlage R (Rentner) ermitteln wir für Sie die Renteneinkünfte und erstellen die Anlage R zur Einkommensteuererklärung.

Sie sind verheiratet? Sofern Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam veranlagt werden und beide Renteneinkünfte erzielen, müssen Sie auch jeweils beide eine Anlage R mit der Steuererklärung einreichen.

Wenn Sie als Steuerpflichtiger Gewinne aus der Vermietung oder Verpachtung von Häusern, Wohnungen oder sonstigen Immobilien erzielen, sind Sie dazu verpflichtet, diese Anlage V zur Einkommensteuererklärung anzugeben. Diese befasst sich im Wesentlichen mit zwei Blöcken: den Vermietungseinkünften und den entsprechenden Werbungskosten. Pro Immobilie muss eine Anlage V ausgefüllt werden.

Im Rahmen der Zusatzleistung Anlage V (Vermietung / Verpachtung) ermitteln wir für Sie die Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung und erstellen die Anlage(n) V zur Einkommensteuererklärung.

Die Anlage KAP (Kapitalerträge) müssen Sie zum Beispiel dann abgeben, wenn Sie Kapitalerträge auf ausländischen Konten und Depots, Zinsen aus Privatdarlehen oder Erstattungszinsen vom Finanzamt erhalten haben, die noch nicht in Deutschland versteuert wurden. Darüber hinaus lohnt sich unter bestimmten Umständen auch die freiwillige Abgabe einer Anlage KAP. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft haben oder Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt (sogenannte Günstigerprüfung). Gleiches gilt, wenn Sie durch die Abgabe der Anlage KAP Gewinne und Verluste auf mehreren Depots miteinander verrechnen, im Ausland gezahlte Quellensteuern anrechnen oder zu viel bezahlte Abgeltungssteuern korrigieren lassen können. In diesen Fällen holen Sie sich mithilfe der Steuererklärung zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer zurück. Im Rahmen der Zusatzleistung Anlage KAP (Kapitalerträge) ermitteln wir für Sie die Einkünfte aus Kapitalvermögen und erstellen die Anlage(n) zur Einkommensteuererklärung.

Sie sind verheiratet? Sofern Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam veranlagt werden und beide Kapitalerträge erzielen, müssen Sie auch jeweils beide eine Anlage KAP mit der Steuererklärung einreichen.

Wenn Sie im Veranlagungsjahr ein Grundstück oder eine Beteiligung verkaufen, muss die Veräußerung in der Steuererklärung entsprechend berücksichtigt werden. Dabei stellt jede Veräußerung einen eigenen Sachverhalt dar.

Sofern Sie bei der Vermietung zur Umsatzsteuer optiert haben, sind Sie verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung und ggf. auch Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

Im Rahmen der Zusatzleistung Sonstiges verarbeiten wir den Sachverhalt in Ihrer Einkommensteuererklärung.

Dem Bund der Steuerzahler zufolge ist jeder dritte Einkommensteuerbescheid fehlerhaft und bedarf einer fachlichen Prüfung durch den Steuerberater. Über fünf Millionen Steuerzahler setzen sich Jahr für Jahr gegen vermeintlich falsche Steuerbescheide zur Wehr – rund zwei Drittel von ihnen erfolgreich!

Im Rahmen der Zusatzleistung Prüfung des Steuerbescheids prüfen Ihre Steuerbescheide auf sachliche und inhaltliche Richtigkeit und geben Ihnen im Fall einer Abweichung unsere Empfehlung zum Rechtsbehelf.

Was kostet Ihre Steuererklärung?

Auszeichnungen Mock Steuerberatung

Zertifiziert für Ihre Steuerberatung.

Wir gehören zu den besten Steuerberatern in Hamburg und sogar bundesweit.

Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater in Hamburg

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater für Einkommensteuer?

Durch die Umstellung der Verfahren auf den elektronischen Datenaustausch läuft die Zusammenarbeit bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung wesentlich effizienter und ist für Sie in vielerlei Hinsicht komfortabler. Dank der Nutzung moderner Kommunikationsmittel können Sie von unseren Leistungen mittlerweile nicht mehr nur in Hamburg, sondern bundesweit profitieren.

Steuerrelevante Belege und Informationen stellen Sie uns einfach per Online-Portal oder mobil per App zur Verfügung. Lästige Fahrtwege zur Kanzlei für die Belegübergabe oder die Freigabe der Erklärung entfallen.

Ihre Vorteile bei Mock-Steuerberatung

Fragen zur Einkommensteuererklärung vom Steuerberater

Keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung:

Sofern Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen und darauf Lohnsteuern gezahlt wurde, sind Sie grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es bestehen allerdings einige Ausnahmen:

  • Sie haben parallel im Rahmen mehrerer Arbeitsverhältnisse nebeneinander gearbeitet,
  • Sie haben sonstige Bezüge, wie zum Beispiel ALG-1 oder Abfindungen erhalten,
  • Sie haben die Steuerklassen 3 in Kombination mit 5 oder 4 in Kombination mit 4 mit Faktor verwendet,
  • Ihr Ehegatte ist verstorben oder Sie haben sich scheiden lassen und im selben Jahr wieder geheiratet.

 

Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung:

Dagegen besteht in den folgenden Fällen eine Abgabepflicht:

  • Sie erzielen Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, gewerblicher Tätigkeit, selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung
  • Sie erzielen Einkünften aus Kapitalvermögen (wie zum Beispiel Zinsen oder Dividendenausschüttungen), die nicht bereits der Abgeltungsteuer unterlagen oder im Ausland Kapitaleinkünfte erwirtschaftet wurden,
  • Wenn Sie ausschließlich die gesetzliche Rente erhalten, sofern diese eine bestimmte Höhe übersteigt. In diesem Fall müssen Sie regelmäßig prüfen, ob Sie die Grenze überschreiten.

Selbst wenn Sie nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist es in vielen Fällen sinnvoll eine Einkommensteuererklärung einzureichen, weil Sie zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückerhalten.

  • Sie sind Arbeitnehmer und Ihnen sind Werbungskosten (zum Beispiel Fahrkosten zum Arbeitsplatz, Arbeitskleidung oder Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer) von mehr als 1.000 Euro entstanden.
  • Sie haben haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen oder Parteibeiträge gezahlt.
  • Sie haben innerhalb des Jahres stark schwankende Monatseinkommen erzielt.
  • Ihnen sind Sonderausgaben von mehr als 36 Euro entstanden.

 

Tipp: Ob Sie eine Steuererstattung erhalten, oder bei Abgabe der Steuererklärung draufzahlen müssten, kann Ihnen Ihr Steuerberater nach der Erstellung mithilfe der Vorausberechnung sagen.

Ob Sie Ihre Steuererklärung besser selbst erstellen oder an einen Steuerberater abgeben, hängt von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Als Faustregel gilt jedoch: Je weniger Vorkenntnisse, Interesse und Zeit Sie für Ihre Steuerfragen mitbringen, und je komplexer Ihr steuerlicher Sachverhalt ist, desto eher lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.

Im Grunde ist die Situation vergleichbar mit dem Halten eines PKW. Mit einem Ölwechsel werden die meisten Fahrzeughaltern noch ganz gut selbst fertig. Wenn es darum geht, die Zündkerzen zu erneuern, wird es dagegen schon schwieriger, und spätestens bei einem Motorschaden sollten selbst erfahrene Hobbytüftler einen Fachmann hinzuziehen.

Was bedeutet das nun übertragen auf Ihre Steuererklärung? Sofern Sie nicht vom „einfachen Standardfall“ abweichen und die nötige Zeit mitbringen, brauchen Sie nicht zwangsläufig einen Steuerberater. Das wäre zum Beispiel gegeben, wenn Sie aus Ihrer beruflichen Tätigkeit lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, keinen komplizierten familiären Hintergrund haben (zum Beispiel mit Unterhaltsleistungen nach Scheidung oder mit einem Pflegefall in der Familie) und auch sonst keine Abzugsmöglichkeiten über die üblichen Freibeträge und Pauschalen (zum Beispiel die Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) hinaus haben. In diesem Fall sind die Gestaltungsspielräume und damit auch der Raum für mögliche Fehlentscheidungen verhältnismäßig klein, sodass auch eine Steuersoftware oder der Lohnsteuerhilfeverein ausreicht.

Haben Sie dagegen auch andere Einkunftsarten erzielt, wie zum Beispiel aus der Vermietung einer Immobilie, als Selbstständiger oder auch durch Kapitalerträge, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Gleiches gilt, wenn Sie zwar reiner Arbeitnehmer sind, aber trotzdem vom „einfachen Standardfall“ abweichen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie besondere Werbungskosten von der Steuer absetzen können, zum Beispiel beim häuslichen Arbeitszimmer, Wochenendheimfahrten oder kostspieligen Fortbildungen.

Der Steuerberater arbeitet nicht um sonst. Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung wird ein Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung (kurz StBVV) fällig. Diese Kosten sind allerdings zum Teil wiederum als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.

Genauer gesagt sind die Kosten für die Ermittlung der Einkünfte vollständig abziehbar. Die Kosten für den privaten Teil der Steuererklärung, wie zum Beispiel die Erstellung des Mantelbogens, der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen können dagegen nicht abgezogen werden. Aus diesem Grund ist immer eine Aufteilung der Kosten vorzunehmen.

Ein weiterer Vorteil der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ist, dass Sie mehr Zeit für Ihre Steuererklärung haben. Grundsätzlich ist die Einkommensteuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres einzureichen (ab Steuererklärung für 2018). Haben Sie dagegen einen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragt, verlängert sich diese Frist um 7 Monate bis zum 28.02 des zweitfolgenden Kalenderjahres (ab Steuererklärung für 2018).

Tipp: Zeichnet sich ab, dass Sie die Frist nicht einhalten können, sollten Sie unbedingt versuchen, eine Fristverlängerung zu beantragen. Dazu reicht in der Regel ein Anruf beim Finanzamt, das der Fristverlängerung allerdings nicht zustimmen muss.

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