Steuerberater für Psychotherapeuten

Lassen Sie sich von erfahrenen Branchenexperten unterstützen.

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Expertenwissen als Steuerberater für Psychotherapeuten

Damit Sie als Psychotherapeut mit Ihrer Praxis erfolgreich sind, müssen Sie die wirtschaftlichen Spielräume kennen. Mit unserer Beratung schaffen wir für Sie die nötige Transparenz, um Risiken zu begegnen und Chancen zu nutzen. Wir liefern Ihnen die Grundlagen für wichtige Entscheidungen und unterstützen Sie dabei, Ihren persönlichen Erfolg zu planen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen in der Beratung von Psychotherapeuten kennen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und halten Ihnen in Steuerfragen den Rücken frei, sodass Sie wieder mehr Zeit für Ihre Patienten haben.

Ihre Vorteile bei Mock-Steuerberatung

Symbol für die Erfahrung der Steuerberatung Mock Hamburg

30 Jahre Praxiserfahrung

Symbol für die persönliche Betreuung der Steuerberatung Mock Hamburg

Persönlicher Steuerberater

Symbol für die individuelle Betreuung der Steuerberatung Mock Hamburg

Individuelle Beratung

Symbol für die vertrauensvolle Zusammenarbeit

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Telefon

Gute Erreichbarkeit

Unsere Leistungen für Ihre Psychotherapiepraxis

Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Psychotherapeutenpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.

Auszeichnungen Mock Steuerberatung

Zertifiziert für Ihre Steuerberatung.

Wir gehören zu den besten Steuerberatern in Hamburg und sogar bundesweit.

Unsere Referenzen im Gesundheitswesen

Was Sie zur Steuerberatung für Ärzte wissen müssen

Für niedergelassene Psychotherapeuten und Psychologen sind insbesondere folgende Steuerarten von Bedeutung:

  • Einkommensteuer: Die wohl wichtigste Steuererklärung für selbstständige Psychotherapeuten ist die Einkommensteuererklärung. Die Einkommensteuer wird jährlich vom Jahresergebnis der Psychotherapiepraxis erhoben. Sofern in den ersten Jahren nach der Praxisgründung zunächst Verluste entstanden sind, können diese durch einen Verlustrücktrag auf das Vorjahr oder einen Verlustvortrag auf kommende Kalenderjahre berücksichtigt werden.
  • Gewerbesteuer: Da die Psychotherapiepraxis kein Gewerbebetrieb ist, müssen Sie grundsätzlich auch keine Gewerbesteuern zahlen. Es sei denn, neben der heilkundlichen Tätigkeit werden auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt. Was unter gewerbliche Tätigkeiten ist im Einzelfall zu beurteilen.
  • Umsatzsteuer: Aus Sicht der Umsatzsteuer sind Sie als selbstständig niedergelassener Psychotherapeut ein Unternehmer und unterliegt damit grundsätzlich der Umsatzsteuer. Mit Ihren Umsätzen aus heilbehandelnder Tätigkeit können Sie als Heilberufler allerdings von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren.
  • Lohnsteuer: Sofern Sie in Ihrer psychologischen Praxis angestellte Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie darüber hinaus Lohnsteuer abführen.

Als selbstständiger Psychotherapeut sind Sie prinzipiell freiberuflich tätig und führen keinen Gewerbebetrieb, weshalb Sie auch keine Gewerbesteuern zahlen müssen. Das ist jedoch nur solange der Fall, wie Sie neben Ihrer heilkundlichen Tätigkeit nicht auch noch gewerbliche Tätigkeiten ausüben. Diese liegen unter anderem vor, wenn Sie Produkte verkaufen (beispielsweise ein eigens konzipiertes Entspannungstraining auf DVD) oder eine Beratungsfirma betreiben. Dies kann weitreichende steuerliche Folgen haben, wenn Sie den gewerblichen Bereich nicht klar von Ihrer Tätigkeit als Freiberufler trennen. In diesem Fall kann es zu einer „Infektion“ der freiberuflichen Einkünfte kommen, was dazu führt, dass Ihre Einkünfte in vollem Umfang als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden.

Die Praxisgründung im Bereich der Psychotherapie ist eine großartige und spannende Herausforderung. Als Praxisgründer müssen Sie sich mit vielen Fragen auseinandersetzen:

  • Wollen Sie Ihre Praxis neu gründen oder ist die Praxisübernahme erfolgversprechender?
  • Sind die Kassenzulassung oder Kostenerstattungsverfahren erforderlich?
  • Wie schreiben Sie einen überzeugenden Businessplan?
  • Welche Praxisform und welche Rechtsform eignen sich für Ihr Vorhaben am besten?

Die Erfahrung zeigt, dass die gravierendsten steuerlichen Fehler schon bei der Praxisgründung begangen werden. Dann ist nicht nur der Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert, sondern es können auf lange Sicht auch erhebliche Kosten entstehen. Das können wir verhindern! Mit unserer Erfahrung aus der Begleitung verschiedener Praxen unterstützen wir Sie dabei, Ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Damit Sie alle Einzelheiten der Praxisgründung im Blick behalten, haben wir einen Leitfaden zum Praxisgründungsprozess entwickelt.

Sie möchten sich mit anderen Psychotherapeuten zusammenschließen oder Kooperationen eingehen, um Ihre Patienten umfassender zu versorgen und Synergien zu nutzen. Die Teamarbeit bietet viele Vorteile. Zugleich gibt eine Fülle von Möglichkeiten, um mit Kollegen zusammenzuarbeiten. Aber nicht jede Kooperationsform ist auch für jeden gleichermaßen geeignet.

Wir haben für Sie alle Besonderheiten sowie Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Praxisformen zusammengestellt. Lassen Sie sich vor Ort von uns beraten, welche Kooperationsform am besten zu Ihnen passt.

Als selbstständiger Psychotherapeut sind Sie Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und können mit Ihren Umsätzen prinzipiell der Umsatzsteuer unterliegen. Heilkundliche Tätigkeiten, wie Psychotherapie, sind allerdings von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt jedoch nur für Ihre heilberuflichen Leistungen, bei denen das therapeutische Ziel im Vordergrund steht. Davon ist dann auszugehen, wenn das Ziel der Leistung die Vorbeugung, Diagnose oder Behandlung von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen ist. Vor diesem Hintergrund sind folgende Leistungen von Psychotherapeuten nicht umsatzsteuerfrei:

  • Supervisionen, Coaching und Beratung
  • Gutachtertätigkeiten und psychologische Tauglichkeitstests
  • Schriftstellerische Tätigkeiten

Auch wenn Supervision, Vortrags- und Lehrtätigkeiten nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung für heilkundliche Tätigkeiten fallen, bestehen für diese Leistungen noch andere Möglichkeit einer Steuerbefreiung. Sofern die Vortragstätigkeit dem Zweck dient, „ordentlich auf einen Beruf vorzubereiten“, greift nämlich die Umsatzsteuerbefreiung nach Paragraf 4 Nummer 21 Umsatzsteuergesetz. Entscheidend für die Frage, ob Ihre Vortragstätigkeit unter diese Befreiung fällt, ist weniger der Inhalt des Vortrags als die Einrichtung im Rahmen derer der Vortrag gehalten wird. Da dieser Bereich sehr unübersichtlich ist, wird oftmals eine Einzelfallprüfung erforderlich, wenn Sie Vorträge für institutionelle Anbieter halten.

Die bisher gängige Form der Zusammenarbeit zwischen Psychotherapeut und Steuerberater erfolgte üblicherweise mittels eines Pendelordners, über den die Unterlagen in Papierform ausgetauscht werden. Neben der herkömmlichen Methode des Ausdruckens, Abheftens und zum Steuerberater bringen haben sich allerdings mittlerweile modernere und einfachere Wege der Zusammenarbeit etabliert. Die Umstellung auf eine digitale Zusammenarbeit über das Internet vereinfacht die Prozesse erheblich und bietet unseren Mandanten einen nachhaltigen Mehrwert.

  • Flexibilität: Ihre Belege sind überall und jederzeit in Sekundenschnelle verfügbar. Mühsames Suchen in diversen Akten oder Archiven bleibt Ihnen erspart.
  • Kostenersparnis: Bei einer rechtssicheren Archivierung (E-Scan) können Sie Ihre Belege direkt vernichten, sodass Ihr Archiv mit unzähligen Belegordnern entfällt
  • Aktualität: Aktuelle Unternehmenszahlen sind zu jeder Zeit verfügbar. Sie haben immer die neuesten Auswertungen für die Steuerung Ihres Unternehmens zur Verfügung.
  • Effizienz: Profitieren Sie vom digitalen Belegaustausch und geben Sie fällige Zahlungen per Knopfdruck frei, ohne Zahlungsfristen beobachten zu müssen.

Mehr zu den Bestandteilen der digitalen Zusammenarbeit erfahren Sie im Themenbereich Steuerberater Online.

Die meisten Psychotherapeuten möchten vor Inanspruchnahme der Leistungen wissen, welche Honorare des Steuerberaters auf sie zukommen. Aus diesem Grund haben wir für Sie unsere Honorarrechner entwickelt. Mit den Honorarrechnern haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Finanzbuchhaltung, Ihre Lohnbuchhaltung, den Jahresabschluss und die Einkommensteuer ganz bequem im Vorhinein zu ermitteln. Damit werden Unklarheiten bei der Rechnungstellung vermieden und Sie erhalten die maximale Kostentransparenz, damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben.

Wir beraten Sie gerne

Sie suchen einen verlässlichen Partner für Ihre steuerlichen Fragen und möchten Gewissheit haben, rechtlich alles richtig gemacht zu haben? Als Steuerberater für Psychotherapeuten haben wir uns auf die professionelle Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Marianne Mock – Steuerberaterin

Wir beraten Sie gerne

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Marianne Mock – Steuerberaterin

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