Steuerberater für Pflegedienste

Lassen Sie sich von erfahrenen Branchenexperten unterstützen.

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Expertenwissen als Steuerberater für Pflegedienste

Für Pflegedienstleister ist die Steuerbelastung je nach Rechtsform des Unternehmens, Vertragsgestaltungen und der Kundenstruktur unterschiedlich hoch. Für Ihren Pflegedienst stellt das eine Chance und ein Risiko zugleich dar. Je nachdem, wie geschickt Sie sich innerhalb der steuerlichen Rahmenbedingungen bewegen, können Sie viel falsch machen oder aber profitieren.

Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen Steuerberater für Pflegedienste an seiner Seite zu haben, der sich mit branchenspezifischen Vorschriften und Spielräumen auskennt.

Spezialisierte Steuerberater für:

Symbol für die Erfahrung der Steuerberatung Mock Hamburg

30 Jahre Praxiserfahrung

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Persönlicher Steuerberater

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Individuelle Beratung

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Vertrauensvolle Zusammenarbeit

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Gute Erreichbarkeit

Unsere Leistungen für Ihren Pflegedienst

Als Steuerberater für Pflegedienste kennen wir die Besonderheiten im Gesundheitswesen und können Ihnen die Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltung mit der nötigen Branchenkenntnis garantieren. Darüber hinaus profitieren Sie vor allem von unserer strategischen Beratung für Ihre Pflegeeinrichtungen. Als Pflegedienst haben Sie im Steuerrecht auf der einen Seite viel Spielraum, müssen auf der anderen Seite aber auch einige Besonderheiten beachten. Dabei kann Ihnen ein spezialisierter Steuerberater helfen. Wir stehen Ihnen bei allen wichtigen Entscheidungen mit unserer Expertise zu Seite und stellen sicher, dass Sie dabei auf gesicherte Informationen zu steuerlichen Auswirkungen, zu erwartenden Kosten und Haftungsrisiken zurückgreifen können.

Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihren Pflegedienst brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.

Auszeichnungen Mock Steuerberatung

Zertifiziert für Ihre Steuerberatung.

Wir gehören zu den besten Steuerberatern in Hamburg und sogar bundesweit.

Unsere Referenzen im Gesundheitswesen

Was Sie zur Steuerberatung für Pflegedienste wissen müssen

Als spezialisierter Steuerberater kennen wir die Pflegebranche und können sicherstellen, dass Steuern, Buchhaltung und Lohnbuchhaltung für Ihren Betrieb bei uns kompetent und bis ins Detail korrekt erledigt werden.

  • Erstellung der Finanzbuchführung nach dem Standardkontenrahmen SKR 45 gemäß der Pflegebuchführungsverordnung.
  • Erstellung der Lohnbuchhaltung und Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
  • Aufstellung von Jahresabschluss und betrieblichen Steuererklärungen.
  • Durchführung des Controllings (besonders die Kostenstellenrechnung ist für Ihren ambulanten Pflegediensten wichtig, wenn Sie Kombinationsleistungen nach dem Elften Buch und dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs erbringen).
  • Ausführung der unterjährigen Steuerhochrechnung
  • Beratung von Existenzgründern bei der Praxisgründung im Bereich der Pflege.

Ob Sie mit Ihrem Pflegedienst als Freiberufler oder Gewerbebetrieb gelten hat für Sie weitreichende steuerliche Folgen. Als Freiberufler erzielen Sie nämlich einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, während Sie mit einem gewerblichen Pflegedienst steuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erwirtschaften. Letztere Einkünften unterliegen nicht nur der Einkommensteuer, sondern sind auch gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer für Ihren Pflegedienst ist zwar zum Teil auf Ihre Einkommensteuer anrechenbar, wird aber abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz oftmals nicht vollständig neutralisiert, sodass Sie im Ergebnis mehr Steuern zahlen müssen.

Eigentlich kann die rein pflegerische Tätigkeit als Alten- oder Krankenpfleger grundsätzlich zu den freien Berufen gezählt werden. Dennoch ordnet das Finanzamt die Arbeit ambulanter Pflegedienste in der Regel nicht als heilberufliche Tätigkeit eines Freiberuflers, sondern als gewerbliche Tätigkeit ein. Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Zum Beispiel kann die Einordnung als Gewerbebetrieb an der Rechtsform des Pflegedienstes liegen, etwa wenn dieser als GmbH betrieben wird.
  • Unabhängig von der Rechtsform liegen zudem gewerbliche Einkünfte vor, wenn nicht nur die Grund- und Behandlungspflege übernommen wird, sondern auch die hauswirtschaftliche Versorgung. In vielen Fällen werden auch noch weitere Serviceleistungen angeboten, sodass im Ergebnis Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen.
  • Darüber hinaus können auch Größe und Führungsstruktur des Pflegedienstes den Ausschlag für die Qualifikation als gewerbliche Tätigkeit geben. Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist nämlich die unmittelbare persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers. Wenn Sie Ihren Pflegedienst leiten sind Sie aber häufig in erster Linie mit der administrativen Seite des Geschäfts beschäftigt. Sie planen und überwachen die Einsätze Ihrer Mitarbeiter und organisieren die verschiedenen Aufgaben Ihres Pflegedienstes. Daneben bleibt oft nicht mehr viel Zeit für die eigentlichen Pflegeleistungen, weshalb diese dann im Regelfall von den Mitarbeitern erbracht werden. Je mehr Mitarbeitern Sie in Ihrem Pflegedienst beschäftigen, desto schwieriger wird es für Sie als Geschäftsleitung, jede einzelne Pflegetätigkeit zu kontrollieren. Auch wenn Sie als Inhaber aufgrund Ihrer Ausbildung als staatlich geprüfter Alten- oder Krankenpfleger prinzipiell freiberufliche Einkünfte erzielen könnten, werden daher ab einer gewissen Unternehmensgröße zwangsläufig gewerbliche Einkünfte erzielt.

Im Ergebnis liegen oftmals gemischte Einkünfte freiberuflicher und gewerblicher Art vor. Mehr zur freiberuflichen Tätigkeit erfahren Sie im Bereich Steuerberatung für Freiberufler.

Als gewerblicher Pflegedienst müssen Sie trotzdem nicht in jedem Fall Gewerbesteuern zahlen, da es einige Besonderheiten gibt. Speziell für ambulante und stationäre Pflegedienste gilt die Regel, dass diese nach § 3 Nr. 20 Gewerbesteuergesetz gewerbesteuerfrei sind. Voraussetzung ist allerdings, dass es nicht mehr als 60 % Privatpatienten gibt. In mindestens 40 % der Pflegefälle müssen die Pflegekosten ganz oder überwiegend von den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung oder Sozialhilfe getragen werden. Ob Sie Ihren Pflegedienst in der Rechtsform des Einzelunternehmens, der Personengesellschaft oder der GmbH führen, ist für die Gewerbesteuerbefreiung unerheblich. Dafür steigen allerdings die Dokumentationspflichten. Um eine zusätzliche Belastung durch Gewerbesteuer zu vermeiden, sollten Sie als gewerblich tätiger Pflegedienst beim Abschluss neuer Pflegeverträgen stets ein Auge darauf haben, dass Sie die 40 %-Grenze einhalten können. Die Kostenübernahme müssen Sie für jeden Pflegepatienten nachweisen können.

Von dieser Regelung können allerdings nicht alle Pflegedienste profitieren. Sofern Sie einen privaten Pflegedienst führen und mehr als 60 % der von Ihnen betreuten Pflegefälle Privatpatienten sind, können Sie die Gewerbesteuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen. Zwar ist die Gewerbesteuer dann zum Teil auf Ihre Einkommensteuer anrechenbar, wenn Sie den Pflegedienst als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft betreiben. Abhängig von der örtlichen Höhe der Gewerbesteuer können Sie aber dennoch zusätzlich belastet sein.

Ambulante Pflegeleistungen unterliegen grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Das hat der Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil klargestellt. Einige Leistungen, die Pflegedienste erbringen, sind allerdings davon ausgenommen und weiterhin umsatzsteuerpflichtig. Das betrifft insbesondere Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Begleitdienste. Bei der Abrechnung von Leistungen entstehen deshalb erfahrungsgemäß viele Fragen im Bereich der Umsatzsteuer:

  • Werden umsatzsteuerpflichtige Zusatzleistungen erbracht?
  • Gilt für die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen der ermäßigte Steuersatz (7 Prozent) oder der volle Steuersatz (19 Prozent)?
  • Wie hoch ist der umsatzsteuerpflichtige geldwerte Vorteil bei der Überlassung von Firmenwagen zur Privatnutzung an die Mitarbeiter?

Die bisher gängige Form der Zusammenarbeit zwischen Pflegedienst und Steuerberater erfolgte üblicherweise mittels eines Pendelordners, über den die Unterlagen in Papierform ausgetauscht werden. Neben der herkömmlichen Methode des Ausdruckens, Abheftens und zum Steuerberater bringen haben sich allerdings mittlerweile modernere und einfachere Wege der Zusammenarbeit etabliert. Die Umstellung auf eine digitale Zusammenarbeit über das Internet vereinfacht die Prozesse erheblich und bietet Mandanten einen nachhaltigen Mehrwert.

  • Flexibilität: Ihre Belege sind überall und jederzeit in Sekundenschnelle verfügbar. Mühsames Suchen in diversen Akten oder Archiven bleibt Ihnen erspart.
  • Kostenersparnis: Bei einer rechtssicheren Archivierung (E-Scan) können Sie Ihre Belege direkt vernichten, sodass Ihr Archiv mit unzähligen Belegordnern entfällt
  • Aktualität: Aktuelle Unternehmenszahlen sind zu jeder Zeit verfügbar. Sie haben immer die neuesten Auswertungen für die Steuerung Ihres Unternehmens zur Verfügung.
  • Effizienz: Profitieren Sie vom digitalen Belegaustausch und geben Sie fällige Zahlungen per Knopfdruck frei, ohne Zahlungsfristen beobachten zu müssen.

Mehr zu den Bestandteilen der digitalen Zusammenarbeit erfahren Sie im Themenbereich Steuerberater Online.

Die meisten Inhaber von Pflegediensten möchten vor Inanspruchnahme der Leistungen wissen, welche Honorare des Steuerberaters auf sie zukommen. Aus diesem Grund haben wir für Sie unsere Honorarrechner entwickelt. Mit den Honorarrechnern haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Finanzbuchhaltung, Ihre Lohnbuchhaltung, den Jahresabschluss und die Einkommensteuer ganz bequem im Vorhinein zu ermitteln. Damit werden Unklarheiten bei der Rechnungstellung vermieden und Sie erhalten die maximale Kostentransparenz, damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben.

Wir beraten Sie gerne

Sie suchen einen verlässlichen Partner für Ihre steuerlichen Fragen und möchten Gewissheit haben, rechtlich alles richtig gemacht zu haben? Als Steuerberater für Ärzte und Pflegedienste haben wir uns auf die professionelle Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Marianne Mock – Steuerberaterin

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