Profitieren Sie von unserem Expertenwissen als Steuerberater für Hilfsmittelerbringer
Sie sind als Hilfsmittelerbringer im Bereich des Gesundheitshandwerks tätig und möchten Ihren Betrieb wirtschaftlich fit für die Zukunft machen? Unser fachkundiges Steuerberaterteam hält Ihnen nicht nur bei Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuerklärungen den Rücken frei. Mit unserem betriebswirtschaftlichen Knowhow unterstützen wir Sie auch dabei, den Herausforderungen von Digitalisierung, Versandhandel und Filialisierung mit zukunftsgerichteten Strategien entgegenzutreten.
Als Steuerberater für das Gesundheitshandwerk haben wir uns auf die Beratung von Hilfsmittelerbringern spezialisiert und sind Ihre Branchenexperten für
- Augenoptiker
- Hörgeräteakustiker
- Orthopädie- und Rehatechniker


30 Jahre Praxiserfahrung

Persönlicher Steuerberater

Individuelle Beratung

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Gute Erreichbarkeit
Unsere Leistungen für Hilfsmittelerbringer
Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie als Hilfsmittelerbringer für Ihren Betrieb im Gesundheitshandwerk brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.
Finanzbuchhaltung
- Buchhaltung outsourcen
- Erfahrene Finanzbuchhalter
- Betriebswirtschaftliche Beratung
Lohnbuchhaltung
- Spezialisten im Lohn-Bereich
- Lohn- & Gehaltsabrechnungen
- Meldungen & Bescheinigungen
Jahresabschluss
- Professioneller Jahresabschluss
- Betriebliche Steuererklärungen
- Branchenvergleichsanalysen
Einkommensteuer
- Steuererklärung von Experten
- Private Steuern sparen
- Individuelle Beratung
Businessplan
- Jetzt Businessplan erstellen
- Optimal für Bankgespräche
- Solide Planungsgrundlage
Immobilien
- Immobilienkaufberatung
- Finanzierungsalternativen
- Auswirkungen der Steuerlast
Vermögensübersicht
- Persönliche Bilanz
- Vermögenssituation verbessern
- Optimierung der Finanzen

Zertifiziert für Ihre Steuerberatung.
Wir gehören zu den besten Steuerberatern in Hamburg und sogar bundesweit. Mehr erfahren.
Diese Themen sollten Sie als Hilfsmittelerbringer im Auge behalten
Der Erfolg Ihres Betriebs im Gesundheitshandwerk hat viele Facetten: Im Vordergrund steht natürlich die Leistung gegenüber Ihren Patienten. Aber auch eine solide finanzielle Basis ist für die erfolgreiche Führung Ihres Betriebs entscheidend. Als spezialisierte Steuerberater für Hilfsmittelerbringer unterstützen wir Sie zum Beispiel bei den folgenden Themen:
Heilberufe
Damit Sie als Heilberufler mit Ihrer Praxis erfolgreich sind, müssen Sie auch wirtschaftlich auf festen Füßen stehen.
Steuerberater Online
Durch unsere Angebote im Rahmen der Online-Steuerberatung können Sie noch einfacher und flexibler mit uns zusammenarbeiten.
Gründer
Als erfahrener Partner begleiten wir Gründer von Anfang an auf ihrem Weg zu einem erfolgreichen Unternehmen.
Freiberufler
Wir geben Antworten auf die wichtigsten für Freiberufler und stehen Ihnen mit unserer Expertise bei Fragen zur Seite.
Privatpersonen
Mit dem Umfang Ihres Vermögens nimmt auch die Komplexität der Einkommensteuer- und Vermögensfragen zu.
Unsere Referenzen im Gesundheitswesen
Was Sie zur Steuerberatung für Hilfsmittelerbringer wissen müssen
Diese Berufe umfasst der Begriff der Hilfsmittelerbringer
Um nachzuvollziehen, wer unter den Begriff der Hilfsmittelerbringer fällt, muss zunächst geklärt werden, was Hilfsmittel überhaupt sind. Als Hilfsmittel bezeichnet werden ärztlich verordnete Produkte, wie zum Beispiel Brillen, Rollstühle oder Hörgeräte. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass die zur Versorgung herangezogenen Hilfsmittelerbringer zu einer angemessenen Lieferung der Hilfsmittel in der Lage sind. Nur Leistungserbringer, die diese Voraussetzung erfüllen, können Vertragspartner der Krankenkassen werden. Klassische Hilfsmittelerbringer sind zum Beispiel Optiker, Hörgeräteakustiker oder Orthopädie- und Rehatechniker.
Nicht zu verwechseln sind die Hilfsmittelerbringer mit den Heilmittelerbringern, zu denen beispielsweise Physiotherapeuten und Krankengymnasten zählen. Mehr zu den Heilmittelerbringern erfahren Sie im Bereich Steuerberatung für Physiotherapeuten.
Dabei unterstützen unsere Steuerexperten Sie als Betrieb im Gesundheitshandwerk
Als Steuerberater für das Gesundheitshandwerk haben wir uns auf die Beratung von Hilfsmittelerbringern spezialisiert und beraten Sie nicht nur bei allen steuerrechtlichen Belangen, sondern unterstützen Sie auch bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Sie sparen dadurch wertvolle Zeit und können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Außerdem gehen Sie bei Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen auf Nummer sicher und können sich darauf verlassen, dass diese durch unsere Branchenexperten ordnungsgemäß und fristgerecht erstellt werden.
Wir übernehmen für Sie unter anderem:
- Erstellung der Finanzbuchhaltung und monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen
- Durchführung betriebswirtschaftlicher Auswertungen (kurz BWA)
- Aufstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen
- Allgemeine steuerliche Beratung
- Beratung zur Optimierung des Wareneinkaufs
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Steuerberatung für Existenzgründer
So läuft die Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern für Hilfsmittelerbringer
Die bisher gängige Form der Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Betrieben im Gesundheitshandwerk erfolgte üblicherweise mittels eines Pendelordners, über den die Unterlagen und Steuerbelege in Papierform ausgetauscht werden. Neben der herkömmlichen Methode des Ausdruckens, Abheftens und zum Steuerberater bringen haben sich allerdings mittlerweile modernere und einfachere Wege der Zusammenarbeit etabliert. Die Umstellung auf eine digitale Zusammenarbeit über das Internet vereinfacht die Prozesse erheblich und bietet Hilfsmittelerbringern einen nachhaltigen Mehrwert.
- Flexibilität: Ihre Belege sind überall und jederzeit in Sekundenschnelle verfügbar. Mühsames Suchen in diversen Akten oder Archiven bleibt Ihnen erspart.
- Kostenersparnis: Bei einer rechtssicheren Archivierung (E-Scan) können Sie Ihre Belege direkt vernichten, sodass Ihr Archiv mit unzähligen Belegordnern entfällt.
- Aktualität: Aktuelle Unternehmenszahlen sind zu jeder Zeit verfügbar. Sie haben immer die neuesten Auswertungen für die Steuerung Ihres Unternehmens zur Verfügung.
- Effizienz: Profitieren Sie vom digitalen Belegaustausch und geben Sie fällige Zahlungen per Knopfdruck frei, ohne Zahlungsfristen beobachten zu müssen.
Mehr zu den Bestandteilen der digitalen Zusammenarbeit erfahren Sie im Themenbereich Steuerberater Online.
Mit unseren transparenten Honoraren vermeiden Sie kostspielige Überraschungen
Was die Steuerberatung für Hilfsmittelerbringer kostet, hängt in erster Linie davon ab, welche Leistungen in Anspruch genommen werden sollen und in welche Rechtsform Sie den Betrieb führen. Grundsätzlich richten sich die Honorare für unsere Tätigkeiten nach der Steuerberatervergütungsordnung (StBVV). Diese bietet einen Rahmen für die Rechnungserstellung und sieht für den überwiegenden Teil der Leistungen die sogenannte Wertgebühr vor. Die Wertgebühr berechnet sich anhand eines Gegenstandswertes (z.B. Jahresumsatz, Gewinn, Bilanzsumme, zu versteuerndes Einkommen, Höhe der Einkünfte) und dem sich daraus ergebenden Wert nach der entsprechenden Tabelle der StBVV. Die Tabelle gibt so einen bestimmten Rahmen für die Gebühr vor. Wir sind stets darum bemüht, unsere Leistungen so effizient und kostengünstig wie möglich anzubieten und rechnen daher höchstens bis zum mittleren Satz der zulässigen Gebühr ab.
Um zu gewährleisten, dass Sie nicht mehr zahlen als Sie beanspruchen, werden die Abrechnungen nach der Vergütungsordnung zudem mit unserer internen Zeiterfassung abgeglichen. Durch diesen Abgleich wird sichergestellt, dass die Honorare sich nicht nur nach dem Gegenstandswert richten, sondern auch die Arbeitszeiten berücksichtigt werden können. Liegt das Honorar auf der Basis der Stundenaufzeichnungen unter dem Wert der Gebührenverordnung, zahlen Sie nur das geringere Honorar für die Arbeitszeiten. So können wir für Sie einen fairen Preis gewährleisten. Außerdem kann die Honorarhöhe zum Beispiel bei der Buchhaltung durch die Nutzung der digitalen Möglichkeiten und gut aufbereiteter Belege weiter gesenkt werden.
Auf Wunsch bieten wir für die Bearbeitung von Buchhaltungen und Gehaltsabrechnungen auch pauschale Honorare an. Für Gründer sind gesonderte Absprachen zu den Zahlungsmodalitäten der Honorare möglich.
Wir beraten Sie gerne
Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Steuerberater für Hilfsmittelerbringer im Gesundheitshandwerk? Unsere langjährige Erfahrung als Branchenexperten für das Gesundheitswesen ermöglicht die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und profitieren von einer kostenfreien Erstberatung.
- +49 40 507997-0
- info@mock-steuerberatung.de
Wir beraten Sie gerne
Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Steuerberater für Hilfsmittelerbringer im Gesundheitshandwerk? Unsere langjährige Erfahrung als Branchenexperten für das Gesundheitswesen ermöglicht die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und profitieren von einer kostenfreien Erstberatung.
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