Steuerberater für Ärzte

Lassen Sie sich von erfahrenen Branchenexperten unterstützen.

Steuerberater für Ärzte

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Expertenwissen als Steuerberater für Ärzte

Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Ärzte verlassen können.

Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.

Ihre Vorteile bei Mock-Steuerberatung

Steuern sparen und Risiken minimieren durch Steuerberatung für Ärzte

Symbol für die Erfahrung der Steuerberatung Mock Hamburg

30 Jahre Praxiserfahrung

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Persönlicher Steuerberater

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Individuelle Beratung

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Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Telefon

Gute Erreichbarkeit

Unsere Leistungen als Steuerberater für Ärzte

Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.

Auszeichnungen Mock Steuerberatung

Zertifiziert für Ihre Steuerberatung.

Wir gehören zu den besten Steuerberatern in Hamburg und sogar bundesweit.

Referenzen als Steuerberater für Ärzte

Was Sie zur Steuerberatung für Ärzte wissen müssen

Welche Steuern Ärzte entrichten und welche Steuererklärungen sie abgeben müssen ist zunächst einmal abhängig davon, ob sie als niedergelassener Arzt in der eigenen Arztpraxis oder als angestellter Arzt tätig sind.

Bei den niedergelassenen Ärzten ist die steuerliche Behandlung zudem von der gewählten Rechts- und Organisationsform abhängig. Ein im Rahmen einer Einzelpraxis tätiger Arzt muss zum Beispiel andere Steuererklärungen abgeben als Ärzte, die sich zu einem MVZ zusammengeschlossen haben. Darüber hinaus hängt die steuerliche Behandlung auch von den ausgeübten Tätigkeiten ab. So können z.B. bestimmte Tätigkeiten unabhängig von der Organisationsform eine Gewerbe-, oder Umsatzsteuerpflicht auslösen und dazu führen, dass auch entsprechende Steuerklärungen abzugeben sind.

Als Steuerberater für Ärzte haben wir uns auf die professionelle Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert und unterstützen Sie in den folgenden Bereichen:

  • Finanzbuchhaltung: Wir erstellen monatlich Ihre Finanzbuchhaltung und liefern Ihnen wertvolle Entscheidungsgrundlagen zur Unternehmenssteuerung.
  • Lohnbuchhaltung: Beschäftigen Sie auch Angestellte in Ihrer Praxis? Wir übernehmen für Sie gern die Pflichten der Lohnbuchhaltung.
  • Einnahmenüberschussrechnung/Bilanz: Sofern Sie Ihre Arztpraxis als Einzelunternehmer oder in Form einer Personengesellschaft (GbR oder PartG) betreiben, reicht oft die einfachere Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Im Falle der GmbH ist die Bilanz dagegen Pflicht.
  • Einkommensteuer: Wir erstellen Ihre private Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuer: Wird die Praxis in der Rechtsform der GmbH betrieben, übernehmen wir für Sie die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung sowie die Prüfung des Steuerbescheids.
  • Gewerbesteuer: Sofern Sie aufgrund Ihrer Rechtsform oder Ihrer Praxistätigkeiten gewerbesteuerpflichtig sind, übernehmen wir für Sie die Erstellung der Gewerbesteuererklärung sowie die Prüfung des Steuerbescheids.
  • Umsatzsteuer: Sie müssen eine Umsatzsteuererklärung und die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben? Wir übernehmen das gerne für Sie.

Niedergelassene Ärzte sind nach wie vor die Hauptakteure des Gesundheitswesens und üben ihren Beruf überwiegend im Rahmen der Einzelpraxis, der Praxisgemeinschaft, der BAG oder des MVZ aus. Da es bei ärztlichen Berufen in Abgrenzung zum Gewerbetrieb um persönliche Dienste höherer Art geht, deren Ausübung von der persönlichen Ausbildung und einer ideellen Motivation gekennzeichnet sind, die das bloße Gewinnstreben überlagern, liegt grundsätzlich ein steuerlich privilegierter freier Beruf vor.

In der Folge erzielen Ärzte im Regelfall Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als Freiberufler und müssen daher keine Gewerbesteuer zahlen. Abhängig von der gewählten Rechtsform der Arztpraxis gibt es allerdings Ausnahmen. Insbesondere bei der Organisationsform des MVZ kann je nach Ausgestaltung eine Gewerbesteuerpflicht ausgelöst werden. Die Mehrzahl der niedergelassenen Ärzte ist allerdings freiberuflich tätig und somit von der Gewerbesteuer befreit. Als Steuerberater für Freiberufler in Hamburg bieten wir auch speziell auf diese Gruppe zugeschnittene Beratung an.

Ärzte, die keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen, sondern in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen (weil sie z.B. in einem Krankenhaus, einer Behörde, einer Forschungseinrichtung, oder seit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz 2007 auch im ambulant-ärztlichen Bereich abhängig beschäftigt sind) erzielen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die im Rahmen der Einkommensteuer erklärt werden müssen.

Für viele Ärzte stellt sich spätestens mit dem Abschluss der Ausbildung die Frage nach den beruflichen Perspektiven. Die Möglichkeit in der eigenen Praxis selbst zu entscheiden, was dem Wohle des Patienten dient und Verantwortung zu übernehmen, ohne dauerhaft Nachtdienste, Rufbereitschaften und Überstunden zu leisten, klingt verlockend. Doch auf dem Weg zur eigenen Arztpraxis ist einiges zu beachten. Planen Sie Ihre Praxis neu zu gründen oder bietet sich eine Praxisübernahme an und welche Praxisform passt am besten zu Ihrem Vorhaben – die klassische Einzelpraxis oder doch eher die Berufsausübungsgemeinschaft? Angesichts der Vielzahl an rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen ist die Gefahr groß, den Durch- und Überblick zu verlieren.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen mit Arztpraxen und begleiten Sie kompetent und rechtssicher bei Ihrem Gründungsvorhaben. Damit Sie zu jeder Zeit den Überblick behalten, haben wir für Sie die 8 wichtigsten Schritte zur Praxisgründung zusammengestellt.

Bei der Entscheidung für eine Praxisform geht es nicht nur um die Frage, ob Sie sich eher als Teamplayer oder Individualist sehen. Besonders mit Blick auf die Verwaltung Ihrer Arztpraxis, die Gestaltung der Arbeitszeit sowie Finanzierungsfragen ist eine Niederlassungsoption für Sie womöglich besser geeignet als eine andere. Darüber hinaus gehen die verschiedenen Kooperationsformen mit einem jeweils unterschiedlichen Grad an Verbindlichkeit und Vergemeinschaftung einher. Wir haben für Sie alle Besonderheiten sowie Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Praxisformen zusammengestellt.

Die bisher gängige Form der Zusammenarbeit zwischen Arzt und Steuerberater erfolgte üblicherweise mittels eines Pendelordners, über den die Unterlagen in Papierform ausgetauscht werden. Neben der herkömmlichen Methode des Ausdruckens, Abheftens und zum Steuerberater bringen haben sich allerdings mittlerweile modernere und einfachere Wege der Zusammenarbeit etabliert. Die Umstellung auf eine digitale Zusammenarbeit über das Internet vereinfacht die Prozesse erheblich und bietet unseren Mandanten einen nachhaltigen Mehrwert.

  • Flexibilität: Ihre Belege sind überall und jederzeit in Sekundenschnelle verfügbar. Mühsames Suchen in diversen Akten oder Archiven bleibt Ihnen erspart.
  • Kostenersparnis: Bei einer rechtssicheren Archivierung (E-Scan) können Sie Ihre Belege direkt vernichten, sodass Ihr Archiv mit unzähligen Belegordnern entfällt
  • Aktualität: Aktuelle Unternehmenszahlen sind zu jeder Zeit verfügbar. Sie haben immer die neuesten Auswertungen für die Steuerung Ihres Unternehmens zur Verfügung.
  • Effizienz: Profitieren Sie vom digitalen Belegaustausch und geben Sie fällige Zahlungen per Knopfdruck frei, ohne Zahlungsfristen beobachten zu müssen.

Mehr zu den Bestandteilen der digitalen Zusammenarbeit erfahren Sie im Themenbereich Steuerberater Online.

Wenn Sie als niedergelassener Arzt eine Gemeinschaftspraxis oder ein Ärztehaus gründen oder in die Integrierte Versorgung (IV) einsteigen wollen, sollten Sie sich zur Steuerberatung und Steuergestaltung an erfahrene Experten für das Gesundheitswesen wenden. Kommt es hier zu Fehlern bei der Steuerberatung, kann dies schnell die sogenannte gewerbliche Infektion der Praxis zur Folge haben. Das bedeutet, dass auch für die normale Behandlung der Patienten als Arzt Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Gefährdet wäre hier beispielsweise eine Gemeinschaftspraxis mit IV-Vertrag, die ihre Patienten auch mit Medikamenten oder Hilfsmitteln versorgt, was sonst von Apotheken oder Sanitätshäusern übernommen wird. Zwar könnte man vermuten, dass auch diese Leistungen zur heilberuflichen Tätigkeit gehören, es handelt sich steuerlich aber um gewerbliche Leistungen. Wir unterstützen Sie dabei, die rechtlichen Fallstricke zu umgehen und das Risiko der gewerblichen Infektion für Ärzte durch gesellschaftliche Gestaltungen wirksam auszuschließen.

Durch die Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts in der Europäischen Union sind neben deutschem Recht auch internationale Vorgaben, wie insbesondere die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, zu beachten. Das macht das Steuerrecht in diesem Bereich besonders vielschichtig und komplex. Im Ergebnis birgt die Umsatzsteuer für Ärzte eine Vielzahl spezieller Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen. Wir haben uns als Steuerberater für Ärzte in Hamburg auf die Steuerberatung des Gesundheitswesens spezialisiert und zeigen Ihnen, welche umsatzsteuerlichen Risiken Ärzte besonders im Blick haben sollten.

Für die Steuerberatung für Zahnärzte und die Steuerberatung für Tierärzte gelten grundsätzlich keine abweichenden steuerlichen Regeln. Sie sind den Humanmedizinern gleichgestellt. Allerdings führt die Anwendung der gemeinsamen Regeln in einigen Bereichen, insbesondere bei der Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit (Verkauf von Tierarzneimitteln, Anfertigung von Prothesen), zum häufigeren Auftreten der damit verbundenen Probleme.

Grundsätzlich richten sich die Honorare Ihres Steuerberater nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater. Die meisten Ärzte möchten vor Inanspruchnahme der Leistungen wissen, welche Honorare des Steuerberaters auf sie zukommen. Aus diesem Grund haben wir für Sie unsere Honorarrechner entwickelt. Mit den Honorarrechnern haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Finanzbuchhaltung, Ihre Lohnbuchhaltung, den Jahresabschluss und die Einkommensteuer ganz bequem im Vorhinein zu ermitteln. Damit werden Unklarheiten bei der Rechnungstellung vermieden und Sie erhalten die maximale Kostentransparenz, damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben.

Wir beraten Sie gerne

Sie suchen einen verlässlichen Partner für Ihre steuerlichen Fragen und möchten Gewissheit haben, rechtlich alles richtig gemacht zu haben? Als Steuerberater für Ärzte und Heilberufe haben wir uns auf die professionelle Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Marianne Mock – Steuerberaterin

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