Steuerberater für Freiberufler

Lassen Sie sich von erfahrenen Branchenexperten unterstützen.

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Expertenwissen als Steuerberater für Freiberufler

Freiberufler spielen in der deutschen Wirtschaft eine bedeutende Rolle. Doch was genau ist ein Freiberufler? Der Freiberuf ist eine eigene Form der Selbstständigkeit, die in Deutschland eine besondere berufliche Qualifikation voraussetzt und mit speziellen steuerrechtlichen Auswirkungen verknüpft ist.

Als erfahrene Steuerberater für Freiberufler geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Steuerberatung der freien Berufe und stehen Ihnen mit unserer Expertise für Fragen zur Seite.

Ihre Vorteile bei Mock-Steuerberatung

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Unsere Leistungen für Freiberufler

Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie als Freiberufler brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.

Auszeichnungen Mock Steuerberatung

Zertifiziert für Ihre Steuerberatung.

Wir gehören zu den besten Steuerberatern in Hamburg und sogar bundesweit.

Was Sie zur Steuerberatung für Freiberufler wissen müssen

Was genau die freien Berufe sind wird durch das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) geregelt. Dort findet man folgenden Passus: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ Mit anderen Worten: Freiberufler sind Wissensarbeiter (in der Regel mit akademischem Abschluss), die überwiegend kreativ und eigenverantwortlich Dienstleistungen erbringen. Sie sind keine Gewerbetreibenden. Freiberufler vertreiben eine Dienstleistung, keine Ware oder Produkte.

Der Großteil der freien Berufe unterliegt berufsrechtlichen Rahmenbedingungen, die in den letzten Jahren aufgrund aktueller Entwicklungen auf europäischer Ebene überarbeitet und liberalisiert wurden. Darüber hinaus werden bislang abgeschottete Märkte, wie z.B. das Gesundheitswesen immer weiter in Richtung eines Wettbewerbssystems aufgebrochen. Im Ergebnis führen diese Entwicklungen und „Europäisierungstendenzen“ zu einer Erhöhung der Komplexität für Freiberufler. Als Steuerberater für Freiberufler haben wir uns auf die Beratung der freien Berufe, wie zum Beispiel die Steuerberatung für Ärzte und die Steuerberatung für Zahnärzte spezialisiert. Beauftragen Sie uns und wir klären, ob Sie in diese Kategorie fallen und als Freiberufler steuerlichen Spezifikationen unterliegen.

Charakterisiert wird die Tätigkeit von Freiberuflern durch den „Stempel der Eigenpersönlichkeit“. Das bedeutet, dass sie ihre Arbeit persönlich, selbständig und fachlich unabhängig erbringen und die berufliche Qualifikation des Freiberuflers oder seine schöpferische Begabung ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit ist. Welche Tätigkeiten zu den „Freien Berufen“ zählen, wird in den Normen § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie § 1 Abs. 2 PartGG umschrieben. Zur freiberuflichen Tätigkeit gehören hiernach die selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten. Darüber hinaus werden in beiden Vorschriften die sogenannten „Katalogberufe“ genannt. Ein Angehöriger eines freien Berufs ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen mit Arzt- und Zahnarztpraxen und begleiten Sie kompetent und rechtssicher bei Ihrem Gründungsvorhaben. Damit Sie zu jeder Zeit den Überblick behalten, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur Praxisgründung und Praxisübernahme zusammengestellt.

Sie zählen mit Ihrem Beruf zu den Freiberuflern, wenn Sie Voraussetzungen für den Freiberuflerstatus erfüllen. Das ist in der Regel bei den Katalogberufen, den katalogähnlichen Berufe und den Tätigkeitsberufen der Fall.

1) Katalogberufe

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Physiotherapeuten
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen und Sachverständige
  • Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
  • Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und vereidigte Buchprüfer

 

2) Katalogberufe

  • Anwendungsprogrammierer
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Designer
  • EDV-Berater
  • Ergotherapeut
  • Fotografen
  • Grafiker / Grafikdesigner
  • Hebammen
  • Heilmasseure
  • Hygienefachkraft
  • Innenarchitekt
  • Krankengymnasten und -pfleger
  • Logopäden
  • Informatiker
  • Psychotherapeuten/Psychologen (sofern ärztliche o. heilpraktische Ausbildung)
  • Schauspieler (eingeschränkt)
  • Systemanalytiker
  • Softwareentwickler
  • Werbetexter („wenn Text Produkt origineller Gedankenarbeit“)

 

3) Tätigkeitsberufe

  • Wissenschaftliche Tätigkeiten
  • Künstlerische Tätigkeiten
  • Schriftstellerische Tätigkeiten
  • Unterrichtende und Erzieherische Tätigkeiten

Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist oftmals selbst für die Finanzämter schwierig. Im Kern gibt es jedoch eindeutige Merkmale, an denen sich unterscheiden lässt, wie die folgenden Grafik zeigt:

Unterschiede zwischen der freiberuflichen und der gewerblichen Tätigkeit

IT-Branche:  Neue Berufsbilder wie z.B. in der IT-Branche werfen oftmals Fragen auf und werden erst auf Druck des Steuerberaters und durch neue Rechtsprechung in eine freiberufliche Tätigkeit umqualifiziert und korrekt eingeordnet. Während Grafikdesigner und Programmierer mittlerweile problemlos von den Finanzämtern als Freiberufler anerkannt werden, sind Webdesigner oft nur dann als Freiberufler eingestuft, wenn der künstlerische Anteil an ihrer Arbeit überwiegt. Bei anderen Berufsbildern, wie z.B. Online-Journalisten, gibt es oftmals noch Klärungsbedarf.

Als Ihr Steuerberater vertreten wir Ihre Interessen und klären für Sie mit dem Finanzamt, ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, übernehmen wir für Sie die Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt – damit Sie die Vorteile erhalten, die dies mit sich bringt.

Freiberufler haben gewisse Privilegien. Sie unterliegen mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit und damit erzielten Einkünften nicht der Gewerbesteuer und müssen weniger Auflagen erfüllen als Gewerbetreibende.

  • Gewerbesteuer: Während bei Gewerbetreibenden ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro Gewerbesteuer anfällt, sind freiberufliche Einkünfte unabhängig von der Höhe gewerbesteuerfrei.
  • Bilanzierung: Bei einer Kapitalgesellschaft oder ab einem Umsatz von 600.000 Euro bzw. einem Gewinn von 60.000 Euro muss grundsätzlich eine Bilanz erstellt werden. Freiberufler können allerdings auch eine einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Die Bilanzierung ist nicht zwangsläufig vorgeschrieben, kann aber freiwillig erfolgen.
  • Gewerbeanmeldung: Als Gewerbetreibender ist neben der steuerlichen Anmeldung auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich (die Gewerbeanmeldung erfolgt je nach Bezirk beim Wirtschafts-, Ordnungs- oder Gewerbeamt und kostet etwa 30 Euro). Als Freiberufler ist dagegen lediglich die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt erforderlich.
  • Zwangsmitgliedschaft IHK: Während für Gewerbetreibende eine Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer gilt, besteht für die freien Berufe keine entsprechende Verpflichtung.
  • Umsatzsteuer: Für Freiberufler ist die Ist-Besteuerung, bei der die Umsätze nicht nach vereinbarten, sondern nach vereinnahmten Entgelten berechnet werden, unbeschränkt möglich. Bei Gewerbetreibenden ist die Ist-Besteuerung dagegen nur bis zu einem Umsatz von 500.000 Euro möglich.

Um den Freiberuflerstatus in Hamburg, sowie im Rest von Deutschland, zu beantragen, muss der “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Sie wollen Freiberufler werden? Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem Steuerberater für Freiberufler auf und klären Sie die Zuordnung Ihrer Tätigkeit zur richtigen Einkunftsart. Sollte sich erst im Nachhinein ergeben, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, kann dies sehr teuer werden.

Der wesentliche steuerliche Unterschied eines Freiberuflers zum gewerblich Tätigen ist, dass der Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen muss. Beide sind jedoch prinzipiell umsatzsteuerpflichtig. Auch der Freiberufler ist nach den Grundsätzen des Umsatzsteuergesetzes als Unternehmer zu qualifizieren und leistet seine Lieferungen oder Leistungen im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt. Deshalb ist die freiberufliche Tätigkeit umsatzsteuerlich nicht anders zu beurteilen als die gewerbliche Tätigkeit. Der Freiberufler ist daher grundsätzlich verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Ob als Freiberufler eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben werden muss, hängt von der Höhe der Steuereinnahmen ab und wird vom Finanzamt festgelegt. Im Hinblick auf den Vorsteuerabzug gelten für Freiberufler ebenfalls die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

Ausnahme Steuerbefreiung: Für einige Freiberufler gilt allerdings eine Befreiung von der Umsatzsteuer, sodass diese Berufsgruppen im Ergebnis keine Umsatzsteuer zahlen und auch von den Umsatzsteuervoranmeldungen befreit sind. Eine Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist dagegen auch dann erforderlich, wenn ausschließlich steuerfreie Umsätze anfallen. Unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen insbesondere Ärzte und Heilberufe, da Krankenkassen und Patienten nicht mit der Umsatzsteuer belastet werden sollen. Andere freie Berufe, wie z.B. Architekten und Ingenieure sind dagegen nicht von der Umsatzsteuer befreit.

Die bisher gängige Form der Zusammenarbeit zwischen Freiberufler und Steuerberater erfolgte üblicherweise mittels eines Pendelordners, über den die Unterlagen in Papierform ausgetauscht werden. Neben der herkömmlichen Methode des Ausdruckens, Abheftens und zum Steuerberater bringen haben sich allerdings mittlerweile modernere und einfachere Wege der Zusammenarbeit etabliert. Die Umstellung auf eine digitale Zusammenarbeit über das Internet vereinfacht die Prozesse erheblich und bietet unseren Mandanten einen nachhaltigen Mehrwert.

  • Flexibilität: Ihre Belege sind überall und jederzeit in Sekundenschnelle verfügbar. Mühsames Suchen in diversen Akten oder Archiven bleibt Ihnen erspart.
  • Kostenersparnis: Bei einer rechtssicheren Archivierung (E-Scan) können Sie Ihre Belege direkt vernichten, sodass Ihr Archiv mit unzähligen Belegordnern entfällt.
  • Aktualität: Aktuelle Unternehmenszahlen sind zu jeder Zeit verfügbar. Sie haben immer die neuesten Auswertungen für die Steuerung Ihres Unternehmens zur Verfügung.
  • Effizienz: Profitieren Sie vom digitalen Belegaustausch und geben Sie fällige Zahlungen per Knopfdruck frei, ohne Zahlungsfristen beobachten zu müssen.

Mehr zu den Bestandteilen der digitalen Zusammenarbeit erfahren Sie im Themenbereich Steuerberater Online.

Die meisten Freiberufler möchten vor Inanspruchnahme der Leistungen wissen, welche Honorare des Steuerberaters auf sie zukommen. Aus diesem Grund haben wir für Sie unsere Honorarrechner entwickelt. Mit den Honorarrechnern haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Finanzbuchhaltung, Ihre Lohnbuchhaltung, den Jahresabschluss und die Einkommensteuer ganz bequem im Vorhinein zu ermitteln. Damit werden Unklarheiten bei der Rechnungstellung vermieden und Sie erhalten die maximale Kostentransparenz, damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben.

Wir beraten Sie gerne

Sie suchen einen verlässlichen Partner für Ihre steuerlichen Fragen und möchten Gewissheit haben, rechtlich alles richtig gemacht zu haben? Als Steuerberater für Freiberufler in Hamburg haben wir uns auf die professionelle Beratung der freien Berufe spezialisiert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Marianne Mock – Steuerberaterin

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