Praxisgemeinschaft als Organisationsform für Ärzte oder Zahnärzte

Praxisgemeinschaft als Organisationsform für Ärzte oder Zahnärzte

Sie wollen ein Praxisgemeinschaft gründen? In diesem Beitrag haben wir Ihnen die wichtigsten Vor- und Nachteile der Praxisgemeinschaft zusammengestellt. Wir hoffen, Ihnen die komplizierte Entscheidung so zu erleichtern. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gern persönlich weiter.
Inhaltsverzeichnis

Wie unterstützen wir Sie bei der Gründung einer Praxisgemeinschaft ?

Für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten gibt es unterschiedliche Varianten in der ambulanten Versorgung tätig zu werden. Die Wahl der richtigen Organisationsform für die eigene Niederlassung ist eine entscheidende und gleichermaßen schwierige Frage. Wir haben für Sie die wichtigsten Vor- und Nachteile der Praxisgemeinschaft (auch Organisationsgemeinschaft genannt) zusammengestellt. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns beraten, welche Praxisform am besten zu Ihrem Vorhaben passt.

Ihre Vorteile bei Mock-Steuerberatung

  • Professionelle Beratung zur Praxisform der Praxisgemeinschaft
  • Unabhängige Unterstützung bei der Auswahl der geeigneten Organisationsform
  • Behalten Sie den Überblick über die verschiedenen Vor- und Nachteile der Praxisgemeinschaft
  • Vermeiden Sie Fehler bei der Gründung einer Praxisgemeinschaft und profitieren Sie langfristig von unserer Erfahrung

Was versteht man unter der Praxisgemeinschaft?

Die Praxisgemeinschaft ist eine Organisationsform, die die Praxiskooperation von Ärzten, Zahnärzten und/oder Psychotherapeuten erlaubt und wird als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt. 

Das Ziel ist im Gegensatz zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (ehemals auch Gemeinschaftspraxis) allerdings nicht die gemeinsame Behandlung von Patienten und somit kein gemeinsamer Patientenstamm. Jeder Arzt versorgt stattdessen seine eigenen Patienten, führt eigene Patientenakten und tritt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wie eine Einzelpraxis auf. 

Die Praxen bleiben wirtschaftlich voneinander getrennt. Anders als bei der Berufsausübungsgemeinschaft besteht grundsätzlich keine gemeinschaftliche Haftung der Gesellschafter für Behandlungsfehler des jeweils anderen Arztes.

Praxistipp: Die gemeinschaftliche Haftung tritt nur ausnahmsweise für Gefahren ein, die sich direkt aus dem Betrieb der Organisationsgemeinschaft ergeben.

Die Eigenschaften der Praxisgemeinschaft

Ziel der Organisationsform ist vielmehr die gemeinsame Nutzung von Ressourcen durch mehrere eigenständig tätige Ärzte. In der Regel handelt es sich dabei um die Praxisräume, Personalkosten und die Infrastruktur. Die Gemeinschaft selbst strebt keinen Gewinn an, sondern legt lediglich die Kosten auf die Beteiligten um. 

Die zu einer gemeinschaftlichen Praxis zusammengeschlossenen Heilberufler legen Ressourcen zusammen, um diese gemeinschaftlich nutzen zu können und die entstehenden Kosten in einem vertraglich vereinbarten Verhältnis aufzuteilen. 

Praxistipp: Bei der Aufteilung der Kosten sind verschiedenen Schlüssel denkbar, wie z.B. die Nutzung von Räumlichkeiten der Praxis nach Quadratmetern, die Inanspruchnahme des Personals und die Verwendung des medizinischen Sachanlagevermögens. 

Die Gründung muss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) angezeigt werden, ist aber nicht durch den Zulassungsausschuss genehmigungspflichtig. Wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen zur Praxisgemeinschaft.

Vor- und Nachteile der Niederlassung als Praxisgemeinschaft

Vorteile der Niederlassung als Praxisgemeinschaft

  • Verbesserung der Gewinnsituation der Ärzte durch Kosteneinsparungs- und Synergieeffekte.
  • Die steuerliche und rechtliche Selbstständigkeit der Einzelpraxen bleibt bestehen, sodass eine Trennung und Auflösung der Gemeinschaft jederzeit möglich ist.
  • Keine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der einzelnen Ärzte.

Nachteile der Niederlassung als Praxisgemeinschaft

  • Aufgrund der Trennung der Einzelpraxen fällt die Arbeit in vielen Bereichen insgesamt doppelt an (z.B. bei der Abrechnung, den Kosten für Außendarstellung und Marketing etc.).
  • Nur begrenzte Möglichkeiten der gegenseitigen Vertretung und keine Arbeitszeitteilung bzw. –abstimmung wie in einer Berufsausübungsgemeinschaft möglich.

Wie wird die Praxisgemeinschaft steuerlich behandelt?

Das Ziel der Praxisgemeinschaft darf steuerlich stets nur das Prinzip der Kostendeckung sein. 

Praxistipp: Bei der Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gesellschafter ist es deshalb entscheidend, dass weder Gewinne erzielt noch verdeckte Nutzungsentgelte für Räume, Geräte und Personal oder Vergütungen für Leistungen an die Gemeinschaft gezahlt werden.

Die Besteuerung der Praxisgemeinschaft im Überblick

Ertragsteuerlich tritt die Praxisgemeinschaft selbst nicht in Erscheinung. Aufgrund der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht liegt steuerlich keine Mitunternehmerschaft vor. Für die Einkommensteuer gelten daher die gleichen Besteuerungsgrundsätze wie bei der Einzelpraxis

Die Betriebsausgaben werden zunächst auf Ebene der Organisationsgemeinschaft gesondert festgestellt. Hierzu muss für die Gemeinschaft eine eigene Steuererklärung abgegeben werden. Anschließend werden die so festgestellten Betriebsausgaben im Rahmen der Veranlagung der einzelnen Ärzte als freiberufliche Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (§ 18 EStG) erfasst. 

Die so festgestellten negativen Einkünfte werden sodann bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte mit den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit verrechnet.

Welche steuerlichen Risiken sind mit der Praxisgemeinschaft verbunden?

Risiko gewerbliche Infektion

Ein Risiko bei dieser Organisationsform stellen Leistungen der Gemeinschaft an dritte Personen dar, die dieser nicht angehören, wie z.B. die Vermietung von Geräten an andere Mediziner. Die hiermit erzielten Einkünfte werden nicht unmittelbar im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit erzielt und sind deshalb steuerlich als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) zu qualifizieren. 

Achtung: Diese gewerblichen Einkünfte haben die gewerbliche Infektion aller Einkünfte auf Ebene der Praxisgemeinschaft zur Folge. Das bedeutet, dass auch für die Einkünfte der Ärzte aus der Behandlung von Patienten Gewerbesteuer gezahlt werden muss.

Arzt mit Stethoscope.

Das gleiche Risiko besteht, wenn es über die Kostenverteilung zu einer Verschiebung unter den Ärzten kommt, die von der tatsächlichen Nutzung abweicht. Dies wäre steuerlich als verdecktes Entgelt oder als Vergütung von Leistungen zu bewerten mit der Folge, dass eine verdeckte Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden würde. 

Auch hier würden im Ergebnis gewerbliche Einkünfte vorliegen, die wiederum die gewerbliche Infektion aller Einkünfte zur Folge hätten. 

Praxistipp: Pauschale Kostenerstattungsregelungen und Konstruktionen des Einnahmen- bzw. Gewinnpoolings sind daher bei dieser Organisationsform problematisch.

Risiko Umsatzsteuerpflicht

Ein weiteres steuerliches Risiko bei der Praxisgemeinschaft ist die Umsatzsteuerpflicht. Grundsätzlich gilt bezüglich der Umsatzsteuer als Arzt, Zahnarzt oder Physiotherapeut die Befreiung für Heilbehandlung. Allerdings droht bei dieser Organisationsform die Umsatzsteuerpflicht, wenn ein Gesellschafter seine Ressourcen der Gesellschaft gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt und dies nicht auf der gesellschaftsrechtlichen Grundlage erfolgt. 

Achtung: In diesem Fall sieht die Finanzverwaltung einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch zwischen dem Gesellschafter und der Praxisgemeinschaft.

Risiko Scheinpraxisgemeinschaft

Ferner droht die sogenannte „Scheinpraxisgemeinschaft“. Darunter ist eine Praxisgemeinschaft zu verstehen, die in Wirklichkeit aber wie eine Berufsausübungsgemeinschaft geführt wird. Das ist für die Ärzte gefährlich, weil hieraus Honorarkürzungen, Steuernachforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen entstehen können. 

Praxistipp: Besonders problematisch wird es, wenn in der Außendarstellung für Patienten der Anschein entsteht, dass es sich nicht um getrennte Einzelpraxen handelt. Dann entsteht für die Ärzte aufgrund des „Rechtsscheins“ die gleiche umfassende Haftung wie bei einer Berufsausübungsgemeinschaft.

Darüber hinaus wird bei der Organisationsgemeinschaft oftmals auf gemeinsames Personal für die Abrechnung zurückgegriffen. Dennoch ist aufgrund der rechtlichen Trennung der Arztpraxen und der ärztlichen Schweigepflicht für jede Arztpraxis ein eigenes EDV-System zu führen, woraus sich oftmals die Gefahr von Fehlbuchungen und einer Vermischung der Abrechnungen ergibt.

Mehr über die verschiedenen Praxisformen erfahren

Einzelpraxis

Der Arzt oder Zahnarzt ist organisatorisch unabhängig und wirtschaftlich selbstständig tätig. Mit anderen Worten: er ist „sein eigener Chef“.

BAG

Bei der Berufsausübungs-gemeinschaft (BAG) schließen sich mehrere Ärzte mit gemeinsamer Abrechnung und Patientenkartei zusammen.

Praxisgemeinschaft

Die Praxisgemeinschaft ist eine Kooperation eigenständiger Arzt- oder Zahnarztpraxen mit getrennter Abrechnung und getrennter Patientenkartei.

MVZ

Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Freiberufler und/oder Angestellte arbeiten.

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Geschäftsführerin Marianne Mock aus Hamburg
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