Praxisfinanzierung, Kreditrahmen und Fördermittel für die Arzt- und Zahnarztpraxis

Praxisfinanzierung, Kreditrahmen und Fördermittel für die Arzt- und Zahnarztpraxis

Die Praxisgründung schlägt nicht selten mit einer sechsstelligen Summe zu Buche. Die Kreditfinanzierung der Praxis ist daher die gängigste Form der Praxisfinanzierung. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie bei der Auswahl des Finanzierungspartners, dem Eigenkapital, Sicherheiten und Fördermitteln berücksichtigen sollten.
Inhaltsverzeichnis

Wie unterstützen wir Sie bei der Praxisfinanzierung?

Die Praxisgründung schlägt nicht selten mit einer sechsstelligen Summe zu Buche. Die Praxisübernahme bzw. der Praxiskauf einschließlich anstehender Investitionen, etwa in Medizin- und Labortechnik, Hard- und Software, ist oft nochmals deutlich teurer. 

Den wenigsten jungen Ärzten und Zahnärzten stehen dafür ausreichend private Mittel zur Verfügung. Daher ist die Kreditfinanzierung der Arzt- oder Zahnarztpraxis die gängigste Form der Finanzierung der Praxis.

Der Weg zur Finanzierung der Arztpraxis

Im nächsten Schritt führen wir deshalb gemeinsam mit dem Praxisgründer und den möglichen Kreditinstituten Vorgespräche, um den maximalen Kreditrahmen für die Praxisübernahme bzw. die Praxisgründung und die entsprechenden staatlichen Förderprogramme zu ermitteln. 

Auf der Grundlage dieser Daten kann die Finanzierungsplanung aufgestellt werden, die wiederum die Voraussetzung für die Erstellung des Businessplans im folgenden Schritt ist.

Der Weg zur Finanzierung der Arztpraxis

Ein zentraler Baustein für eine gelungene Existenzgründung und deren Finanzierung ist eine plausible und verlässliche Finanzierungsplanung. Hierfür sollten bei der Planung verschiedene Aspekte wie die Auswahl des Finanzierungspartners, Eigenkapital und Sicherheiten sowie öffentliche Förderungs- und Finanzierungskonzepte berücksichtigt werden. 

Als erfahrene Steuerberater für Ärzte und Steuerberater für Zahnärzte stehen wir Ihnen mit unserer Expertise für Fragen zur Praxisfinanzierung und Vorgespräche mit Banken zur Seite.

  • Professionelle Beratung zur Praxisfinanzierung und bei Vorgesprächen mit Banken
  • Behalten Sie die Vor- und Nachteile der möglichen Finanzierungskomponenten im Blick und profitieren Sie bei der Auswahl von unserer Erfahrung
  • Als Steuerberater sind wir Ihr unabhängiger Partner und vertreten Ihre Interessen z.B. in schwierigen Finanzierungsgesprächen auch gegenüber Banken
  • Lassen Sie sich bei der Zusammenstellung eines ausgewogenen Finanzierungskonzepts von unseren Experten unterstützen

Welche Elemente beinhaltet ein ausgewogenes Finanzierungskonzept?

Ein ausgewogenes Finanzierungskonzept kann sich aus verschiedenen Elementen zusammensetzen.

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Der Klassiker: das Festzinsdarlehen

Angesichts des derzeit herrschenden Niedrigzinsumfelds bietet sich insbesondere das Festzinsdarlehen an, bei dem mit der Bank die Zahlung eines während der Kreditlaufzeit unveränderlichen Zinssatzes vereinbart wird. Die Zinsfestschreibung bietet den Vorteil der Planungssicherheit, da die Gründer zukünftigen Zinssteigerungen nach Aufnahme des Praxiskredits gelassen entgegensehen können. Über ein Annuitätendarlehen werden so konstante Rückzahlungsbeträge über die gesamte Laufzeit vereinbart.

Laufzeiten bei der Finanzierung einer Arztpraxis

Eine in der Regel für Arzt- und Zahnarztpraxen geeignete Darlehenslaufzeit bei der Gründungs- oder Übernahmefinanzierung liegt zwischen 10 und 12 Jahren und ist damit deutlich länger als die gängigen Laufzeiten in der sonstigen Wirtschaft, die meistens nur über etwa 5 Jahren laufen. Mit dem Darlehen können grundsätzlich alle zur Praxisgründung oder Praxisübernahme notwendigen Investitionen finanziert werden. 

Ferner können bei Tilgungsdarlehen bis zu drei tilgungsfreie Jahre beantragt werden, in denen nur Zinsen für den in Anspruch genommenen Darlehensbetrag anfallen, also noch nicht getilgt werden muss. 

Endfällige Zinszahlungsdarlehen sind dagegen unüblich. Die Finanzierung durch einen Kontokorrentkredit sollte das gewählte Kreditprogramm nur zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen erweitern.

Praxisfinanzierung durch Leasing- oder Mietkauf

Neben der klassischen Gründungs- oder Übernahmefinanzierung durch Darlehen kann das Finanzierungskonzept auch durch Leasing- oder Mietkaufelemente ergänzt werden. Leasing kann insbesondere bei der Ausstattung der Praxis eine sinnvolle Ergänzung darstellen. So kann zum Beispiel ein teures Diagnosegerät vom Leasinggeber gegen regelmäßige Zahlungen überlassen werden. Für den Arzt oder Zahnarzt hat das Leasing den Vorteil, dass bereits eingeräumte Kredite unbelastet bleiben und die monatlich zu leistenden Leasingzahlungen die Steuerlast mindern. 

Beim Mietkauf erwirbt der Arzt oder Zahnarzt dagegen das Recht, den Mietgegenstand innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Bis dahin wird üblicherweise eine monatliche Miete gezahlt, die auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Lebensversicherungen und Altersvorsorgeprodukten 

Die Finanzierung der Praxisgründung oder des Praxiskaufs über Lebensversicherungen hat im aktuellen Niedrigzinsumfeld nur eine untergeordnete Bedeutung, da der Vorteil der über die Gesamtlaufzeit absetzbaren Zinsen nur noch bedingt zu Buche schlägt. 

Auch eine Kombination der Praxisfinanzierung mit Altersvorsorgeprodukten ist nicht zielführend. Im Unterschied zur Absicherung z. B. gegen Berufsunfähigkeit sollte die Altersvorsorge zunächst unabhängig und separat von der Praxisfinanzierung geplant werden. 

Praxistipp: Zwar mag die Versuchung groß sein, die auf dem Papier so schön aussehenden Zahlen gleich in die Altersvorsorgeplanung zu integrieren, allerdings sollte die Praxis hierzu erst einmal richtig anlaufen. Ist das gelungen, kann auch die weitere Vermögensbildung zur Altersvorsorge in Ruhe und sinnvoll vorangetrieben werden.

Was ist bei der Auswahl des Finanzierungspartners zu beachten?

Die ersten Vorgespräche zur Auswahl des Finanzierungspartners sollten mit den in Frage kommenden Kreditinstituten bereits geführt werden, bevor der erste Vertrag zur Praxisgründung oder Praxisübernahme unterzeichnet wird. 

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Praxisfinanzierung mit öffentlichen Fördermitteln

Das ist wichtig, weil für die Finanzierung mit öffentlichen Fördermitteln ein Erstgespräch mit einer Bank vor Beginn des Vorhabens Voraussetzung ist. Die Bank ist verpflichtet, das Erstgespräch entsprechend dokumentieren. 

Mit der Unterzeichnung von Miet- und Leasingverträgen, der Bestellung von medizinischen Geräten und Mobiliar sowie sonstigen die Praxis betreffenden Verträgen sollte dementsprechend noch bis zum Erstgespräch gewartet werden, da diese als Beginn des Vorhabens der Praxisgründung oder der Praxisübernahme zu werten sind und daher viele Förderprogramme nicht mehr möglich wären.

Praxistipp: Die Unterzeichnung eines Beratungsvertrages zum Beispiel zur Begleitung des Vorhabens der Praxisgründung oder der Praxisübernahme zählt dagegen nicht als Beginn des Vorhabens und kann daher bereits vor dem ersten Bankgespräch abgeschlossen werden.

Die Finanzierungspartner 

Neben dem traditionellen Finanzierungspartner für Ärzte und Zahnärzte, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) haben sich inzwischen fast alle Großbanken und viele Sparkassen und Volksbanken der Finanzierung von Heilberufen geöffnet. 

Praxistipp: Viele Banken bieten intelligente Finanzierungskonzepte für die Praxisgründung oder Praxisübernahme und sind auch bei Fragen der Besicherung flexibler geworden, sodass Ärzte und Zahnärzte mittlerweile die die Qual der Wahl haben.

Wie beeinflussen Eigenkapital und Sicherheiten die Praxisfinanzierung?

Die Finanzierung einer Praxisgründung oder Praxisübernahme stellt für die finanzierende Bank ein gewisses Risiko dar, weshalb je nach Plausibilität des Businessplans und der Einschätzung der Bank hinsichtlich dessen praktischer Umsetzbarkeit mit der Frage nach Eigenkapital und/oder werthaltigen Sicherheiten gerechnet werden muss. Im Hinblick auf die Sicherheiten wird zwischen den sogenannten „harten“ Sicherheiten, denen zum Zeitpunkt der Finanzierung ein fester Wert für den Fall des Scheiterns der Arzt- oder Zahnarztpraxis zugeschrieben werden kann und den „weichen“ Sicherheiten, bei denen dies nicht möglich ist, unterschieden.

sicherheiten

Sicherheiten bei der Praxisübernahme

Harte SicherheitenWeiche Sicherheiten
Immobilien (zum jeweils von der Bank intern ermittelten Beleihungswert).Absicherung durch Risikolebensversicherung in der Regel in Höhe des Finanzierungsvolumens (oftmals lassen sich Banken auch auf Versicherungen mit fallenden Todesfallleistungen ein, die entsprechend preiswerter am Versicherungsmarkt zu beziehen sind).
Bürgschaften (unter der Voraussetzung, dass der Bürge zur Finanzierung des Darlehens auch wirtschaftlich in der Lage ist).Ansprüche gegenüber der kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie aus Privatliquidation gegenüber den Verrechnungsstellen.
Guthaben des liquiden Vermögens (zum Beispiel Guthaben aus Bausparverträgen, Rückkaufswerte von Kapitallebensversicherungen oder Rückkaufswerte fondsgebundener Lebensversicherungen).Sicherungsübereignung des Inventars und des Verkaufserlöses der Praxis. Prinzipiell gilt hier: die Bank kann im Falle des Scheiterns auf das zugreifen, was sie finanziert hat. Da die Praxis und das Inventar theoretisch durch den Praxisinhaber, von der Bank zunächst unbemerkt, veräußert werden könnten, sind diese Sicherheiten in der Praxis schwer zu bewerten.

Einige Banken verlangen darüber hinaus auch die Bürgschaft des jeweiligen Ehepartners, um sicherzustellen, dass es im Falle des Scheiterns der Existenzgründung nicht zu einer Vermögensverlagerung auf den Ehepartner kommt. Die Ehegattenbürgschaft bedarf jedoch einer intensiven Aufklärung durch die Bank.

Praxistipp: Wie hoch der Anteil des Eigenkapitals oder alternativ der werthaltigen Sicherheiten sein muss, hängt individuell vom Einzelfall ab. Je höher die Bank die Erfahrungen des Arztes oder Zahnarztes einstuft und je schlüssiger der Businessplan erscheint, desto geringer kann auch der Anteil des Eigenkapitals bzw. der Sicherheiten ausfallen.

Wie wird die Praxisfinanzierung durch öffentliche Fördermittel unterstützt?

Förderungen sind ein wichtiger Bestandteil der deutschen Wirtschaft. Ebenso wie bei gewerblichen Unternehmern kommen auch für Ärzte und Zahnärzte bei der Praxisgründung bzw. der Praxisübernahme verschiedene Förderinstrumente in Betracht. Angesichts der mehr als 3.000 Förderprogramme fällt es allerdings schwer, den Überblick im Förderdschungel zu behalten. Im schlechtesten Fall finden Ärzte und Zahnärzte überhaupt keinen Zugang zu den unterschiedlichen Förderprogrammen und verlieren dadurch Zuschüsse und öffentliche Kostenbeteiligungen in Form von Fördermitteln.

Unter den Begriff der Fördermittel fallen alle Zuschüsse, zinsgünstigen Darlehen und Bürgschaften, die dem Antragsteller von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist, dass die öffentlichen Fördermittel vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank beantragt werden müssen. Dabei müssen die jeweiligen Antragsvoraussetzungen genau geprüft und bereits möglichst frühzeitig mit Vorbereitung der Antragstellung begonnen werden.

Praxistipp: Es gilt das sogenannte „Spatenstich-Prinzip“, das bedeutet, wer schon mit seinem Vorhaben begonnen hat, verwirkt den Anspruch auf Förderung.

Für die Förderung kommen insbesondere die Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), der Landesförderinstitute sowie der Bürgschaftsbanken der Bundesländer in Betracht. Im Folgenden werden die wesentlichen Merkmale der Förderprogramme erläutert. Auf eine Darstellung der verschiedenen Einzelprogramme wird dagegen verzichtet, da abhängig vom Praxisstandort unterschiedliche Sonderkonditionen gelten können.

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Fördermittel der KfW

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Bei der Finanzierung der Praxisgründung oder Praxisnachfolge kommen in der Mehrzahl der Fälle die Finanzierungsmittel der KfW in Frage. Diese können über die Hausbank entweder mit oder ohne Haftungsfreistellung beantragt werden. Im Regelfall haftet die Hausbank auch für die von der KfW zur Verfügung gestellten Mittel (keine Haftungsfreistellung). Es ist allerdings auch möglich, eine Haftungsfreistellung in die Finanzierung einzubauen, um das Risiko der Hausbank zu reduzieren. In diesem Fall haftet die KfW für diesen Teil der Finanzierung. Die aktuellen Programme und Konditionen können auf den Seiten der KfW aufgerufen werden.

Für die Zeit nach der unmittelbaren Gründungsphase stehen ferner die Förderprogramme aus der KfW-Produktfamilie „Unternehmerkredit“ zur Verfügung. Diese können zur Finanzierung verschiedener Investitionen und Betriebsmittel wie zum Beispiel den Kauf einer weiteren Praxis oder den Aufbau einer Niederlassung verwendet werden. Auch hier ist die Mittelverwendung an bestimmte Bedingungen geknüpft und die Laufzeit der Förderung von der Verwendung abhängig. Aufgrund des verhältnismäßig hohen Finanzierungsrahmens von bis zu zehn Millionen Euro ist dieses Programm insbesondere interessant, wenn Sie planen, eine Berufsausübungsgemeinschaft oder ein MVZ zu gründen.

Förderprogramme der Landesförderinstitute

finanzierung ifb

Viele Landesförderbanken bieten analog zur KfW ebenfalls Förderprogramme zur Praxisgründung oder Praxisnachfolge an. Hierbei greifen die Landesförderbanken in der Regel auf die Förderprogramme der KfW zurück und senken den zugrunde liegenden Zinssatz nochmals durch zusätzliche Landeszuschüsse. Mit den verbesserten Konditionen sollen bestimmte wirtschaftlich schwach entwickelte Regionen des jeweiligen Bundeslandes noch stärker gefördert werden.

Sowohl für die Förderprogramme der Landesförderinstitute als auch der KfW erfolgt die Bestimmung des Zinssatzes nach dem sogenannten risikoadjustierten System von der finanzierenden Hausbank. Das bedeutet im Wesentlichen, dass der Zinssatz in Abhängigkeit der ermittelten Bonität des Arztes  oder Zahnarztes (Bonitätsklasse) sowie den vorhandenen werthaltigen Sicherheiten (Besicherungsklasse) festgelegt wird. 

Durch Kombination von Bonitätsklasse und Besicherungsklasse ermittelt die Hausbank die Preisklasse des jeweiligen Förderkredits. Jede Preisklasse steht dabei für einen maximalen Zinssatz. Der individuelle Zinssatz, den der Arzt oder Zahnarzt zahlen muss, liegt unterhalb oder auf diesem maximalen Zinssatz. Die Bonität des Arztes oder Zahnarztes zur Bestimmung der Preisklasse wird von der Hausbank nach dem jeweils bankeigenen Ratingverfahren ermittelt.

Praxistipp: Wurde einmal eine Preisklasse zugeordnet, darf diese nicht zu Ungunsten des Kreditnehmers wieder geändert werden. Umgekehrt ist es jedoch dem Arzt oder Zahnarzt möglich, eine günstigere Preisklasse auszuhandeln.

Förderungen der Bürgschaftsbanken

finanzierung bg

In jedem Bundesland bzw. in jedem Stadtstaat gibt es eine eigene Bürgschaftsbank, die sinnvolle und Erfolg versprechende Gründungsvorhaben unterstützt. Auch bei der Praxisgründung oder der Praxisnachfolge besteht daher die Möglichkeit, dass eine privatwirtschaftlich organisierte Bürgschaftsbank die Bürgschaft gegenüber der Hausbank als Kreditabsicherung für den Arzt oder Zahnarzt übernimmt. Ob und mit welchem Einsatz sich die jeweilige Bürgschaftsbank beteiligt, hängt meistens von der Routine der Bank mit diesen Programmen sowie der Risikoeinschätzung zusammen.

Der Praxisgründungsprozess im Überblick

Im Folgenden können Sie sich den gesamten  Praxisgründungsprozess im Überblick anschauen.

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